In einer Spielhalle stehen acht Spielgeräte nebeneinander.

Mecklenburg-Vorpommern ändert Gesetz

Im neuen Deutschen Glücksspielstaatsvertrag wurde für Spielstätten vor Ort ein Mindestabstand definiert, damit das Glücksspiel nicht überhandnimmt. Zugleich sollen Minderjährige davor geschützt werden, mit dem Glücksspiel in Berührung zu kommen. Doch leider verbergen sich hinter dem Mindestabstand auch gewisse Probleme: Es müssen einige Betreiber schließen, die bereits seit Jahren etabliert sind und ein sicheres Spielerlebnis bieten.

Genau dieses Problem ergibt sich in Mecklenburg-Vorpommern. Viele der Spielhallen, die einen hohen Spielerschutz bieten und eine Lizenz besitzen, müssen aufgrund der Vorschriften im neuen Deutschen Glücksspielstaatsvertrag schließen. Das liegt daran, dass sie den geforderten Mindestabstand nicht einhalten können. Würden diese Betriebe in der Tat schließen, zieht dies einen Verlust von Arbeitsplätzen nach sich.

Um das zu verhindern, hat die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern einen Entwurf zur Änderung des Landesgesetzes verfasst. Mit diesem Entwurf sollen die Mindestabstände so geändert werden, dass die Spielstätten nicht schließen müssen. Um das zu erreichen, hat die Landesregierung einen neuen Abstand von 100 Metern beschlossen. Dieser soll nicht nur zwischen den Spielstätten gelten, sondern auch zu Schulen und anderen Jugendeinrichtungen.

Der neue Abstand führt dazu, dass die seit Jahren bestehenden Spielhallen bestehen bleiben und somit die Spieler nicht gezwungen sind, zu einem nicht lizenzierten Anbieter zu wechseln. Das ist die Befürchtung, die die Landesregierung hegt, wenn zu viele Betriebe schließen und den Spielern nicht mehr zur Verfügung stehen. Abgesehen vom Mindestabstand hat sich die Landesregierung noch etwas anderes einfallen lassen.

Übergangsfrist wird verlängert

Der Deutsche Glücksspielstaatsvertrag, der im Jahr 2021 Gültigkeit erlangte, sah eine Übergangsfrist vor. Dank dieser sollten nicht alle Glücksspielbetriebe sofort schließen müssen, nur weil sie den neuen Abstand nicht einhalten konnten. Immerhin konnten sie mit den neuen Vorschriften nicht rechnen. Die Übergangsfrist galt jedoch von Beginn an nur für die sogenannten Verbundspielhallen.

Mecklenburg-Vorpommern hat über den Entwurf zur Änderung des eigenen Landesgesetzes auch die Übergangsfrist geändert. Diese soll bis zum 30.6.2037 verlängert werden. Auch damit wird verhindert, dass zu viele Betriebe schließen müssen. Allerdings setzt die Regierung auch einige Bedingungen an, die erfüllt werden müssen oder bereits erfüllt worden sein müssen. So muss die betroffene Spielhalle bereits zum ersten Januar 2020 bestanden haben.

Zertifizierungen ebenfalls notwendig

Eine Spielhalle, die aufgrund des neuen Mindestabstandes bestehen bleibt, muss zertifiziert sein. Der Betreiber der Spielstätte muss zudem einen Sachkundenachweis besitzen, dass er die Fähigkeiten besitzt, eine Spielstätte zu betreiben. Zudem müssen die Mitarbeiter des Betriebes entsprechend geschult sein. Nur wer all diese Bedingungen erfüllt, kann damit rechnen, dass sein Betrieb weiter bestehen bleibt.

Einen Verstoß gegen den Deutschen Glücksspielstaatsvertrag sieht die Landesregierung jedoch nicht. Es wäre ihrer Meinung nach nicht erkennbar, dass ein größerer Abstand zwischen den Betriebsstätten die Sicherheit der Spieler erhöht. Immerhin bleiben nur sichere Betriebe bestehen, die eine entsprechende Qualifizierung besitzen und die Spieler davon abhalten, illegale Angebote zu nutzen.